Hafen und Service in Neuruppin
Der Wasserwander-Rastplatz Boat-City Neuruppin am Sonnenufer heißt alle Wassersportler willkommen, ob Motorbootfahrer, Segler, Kanu- oder Kajakfahrer. Der Hafen ist mit der Gelben Welle ausgezeichnet. Service wird bei Boat-City groß geschrieben. Viele Dienstleistungen rund ums Boot werden direkt vor Ort angeboten: von der Wartung über die Reparatur bis hin zur professionellen Boots-Pflege.
Gastliegeplätze
Unser Wasserwanderrastplatz mit seinen Gastliegeplätzen liegt in direkter Nähe des Neuruppiner Zentrums. Alles was Sie in Hinblick auf einen angenehmen Aufenthalt benötigen, ist vorhanden: Moderne Ver- und Entsorgungsanlagen sowie sanitäre Einrichtungen mit Waschmöglichkeiten.
Die Liegeplätze sind ausgestattet mit Strom- und Wasseranschluss und allem Service in unserem Hafen Neuruppin.
Liegegebühr pro Nacht:
pro Boot 2,-€ pro lfd. Meter
(bis maximal 12.00 Uhr am folgenden Tag)
Übernachtung:
Personenumlage: 3,00 EUR/p.P. (Du, WC, Müll)
Kurzzeitlieger bis 3h: 7,50 €
Entsorgung Fäkalien: bis 150L 20€ / bis 300L 25€ / bis 500L 35€
Frischwasser: 1,00 EUR / ca 100 L
Strom: Abrechnung nach Verbrauch
Waschmaschine: 3,00 EUR (ohne Waschmittel)
Sommerliegeplätze und Winterlager
Lassen Sie Ihr Boot bei Boat-City überwintern. In Hallen und auf Freiflächen in Rheinsberg.
Wir bieten Ihnen in der Saison auch attraktive Sommerliegeplätze an unseren Stegen an.
Bleiben Sie doch ein paar Tage!
Sie möchten mehrere Tage die Ruppiner Gewässer erkunden und Abends / Nachts nicht auf den bequemen Komfort einer Wohnung verzichten?
Wichtige Information zu Gasanlagen
Die Gasprüfung auf einem Sportboot muss durch einen vom Deutschen Verband für Flüssiggas (DVFG) zertifizierten Sachkundigen entsprechend den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem DVGW-Arbeitsblatt G 608, durchgeführt werden. Daher müssen Flüssiggas-Anlagen auf Sportbooten alle 2 Jahre geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch uns als zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für Ihr Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung (blaues Prüfbuch).
Ohne diese nachgewiesene Prüfung können Sie im Schadenfall den Versicherungsschutz verlieren.